2018

2018

Kurzinterview mit Kathrin Bertschy zur Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB)

Kathrin Bertschy
Nationalrätin der Grünliberalen Partei Kanton Bern

Eröffnet die IT-Beschaffungskonferenz 2018 mit dem ReferatRevision Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen: Aktueller Stand und der weitere politische Fahrplan

Fragen & Antworten

Eine wesentliche Änderung gegenüber dem veralteten Gesetz ist, dass in Zukunft die Nachhaltigkeit stärker berücksichtigt wird und somit Innovationen, Lebenszykluskosten oder Langlebigkeit von Produkten und Dienstleistungen bei der Vergabe stärker berücksichtigt werden. Das ist auch im Sinne der Steuerzahlenden, welche letztlich die Beschaffungen finanzieren. Weil billig langfristig nicht immer günstig kommt.

Gegenüber der Vorlage des Bundesrates gab es im Nationalrat zum Beispiel klaren Konsens, dass der Zugang zu den Beschaffungsdokumentationen nicht eingeschränkt werden dürfe. Journalisten haben in den letzten Jahren mehrere Beschaffungsskandale aufgedeckt. Daraufhin wollte der Bundesrat den Zugang zu den Unterlagen erschweren. Der Nationalrat hat diese Einschränkung entschieden abgelehnt.

In vielen Punkten besteht Konsens. Der Zweckartikel, der neu die Nachhaltigkeit aufführt, war zum Beispiel im Plenum kaum mehr bestritten. Uneinigkeit herrscht darüber,  ob dieser Zweckartikel im Gesetz noch detaillierter ausgeführt werden soll – insbesondere in Bezug auf die ökologische oder soziale Nachhaltigkeit– ein Anliegen der Parteien Grüne, SP, Grünliberale, und teils der BDP und CVP. Die bürgerlichen Parteien unterstützten auf der anderen Seite Anträge, welche Schweizer Unternehmen gegenüber ausländischer Konkurrenz schützen sollen, indem das Preisniveau im Land des Anbieters berücksichtigt werden soll. Das hat eine Mehrheit des Nationalrates in der ersten Lesung zwar so beschlossen, dürfte aber mit WTO-Verträgen nicht vereinbar sein.

Das revidierte Gesetz misst der nachhaltigen Beschaffung klar einen höheren Stellenwert zu. Das wurde von vielen Seiten so betont. Spezifisch im Gesetz erwähnt wird zum Beispiel die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten, technische Spezifikationen zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen oder auch soziale Nachhaltigkeitskriterien. In einzelnen Artikeln wären aber noch Verbesserungen notwendig, um den Zweckartikel zu konkretisieren.

Die zuständige Kommission des Ständerats wird das Gesetz über die Sommermonate beraten und voraussichtlich in der Herbst- oder Wintersession in den Ständerat bringen. Damit sollte eine Verabschiedung im Parlament im März 2019 möglich sein und das revidierte Gesetz auf 2020 in Kraft treten können.