FAQ
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um unser neues Weiterbildungsangebot.
Allgemeine Fragen
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?
Künftig werden zwei CAS und ein DAS, sowie alle vorbereitenden Fachausweis-Moudule angeboten.
Der neue Certificate of Advanced Studies Lehrgang «CAS Öffentliche Beschaffungen» gewährt eine fundierte Einführung in das öffentliche Beschaffungswesen und richtet sich somit an alle Beschaffungsstellen in Verwaltungsstellen und staatsnahen Betrieben sowie an Anbieter und Beratende der öffentlichen Beschaffungen.
Dagegen bietet der ebenfalls neue «CAS Technologie-Beschaffungen» eine Vertiefung in ICT-Beschaffungen und weitere Digitalisierungsthemen. Dabei wird nicht nur die Sichtweise von öffentlichen Auftraggebern, sondern auch die von Beschaffungsstellen aus der Privatwirtschaft behandelt. Somit richtet sich dieses CAS sowohl an öffentliche Stellen wie auch an Unternehmen und andere Organisationen, die nicht den Vorgaben der Beschaffungsgesetzgebung unterliegen.
Beide CAS können zu einem Diploma of Advanced Studies «DAS ICT-Beschaffungen» kombiniert werden, das damit eine Verbindung der zwei Themen öffentliche Beschaffung und Technologie-Beschaffungen darstellt. Gleichzeitig wurde die Weiterbildung modularisiert, sodass neu auch die Möglichkeit besteht, alle Module und bestimmte Weiterbildungstage einzeln zu besuchen.
Die Weiterbildung wurde modularisiert, sodass neu auch die Möglichkeit besteht, alle Module und bestimmte Weiterbildungstage einzeln zu besuchen.
Es können auch nur die Fachausweismodule besucht werden, als Vorbereitungskurs für den eidgenössischen Fachausweis «Spezialist/-in öffentliche Beschaffung».
- Weitere Informationen zum eidgenössischen Fachausweis
- Weitere Informationen zum CAS Öffentliche Beschaffungen
- Weitere Informationen zum CAS Technologie-Beschaffungen
Was sind die Unterschiede zwischen dem DAS und dem FA?
- Mit dem DAS erhalten Sie einen universitäteren Abschluss.
- Nach dem Abschluss der Module des Fachausweis kann der Fachausweis durch eine Abschlussprüfung erworben werden, die durch die Kommission für Qualitätssicherung (QS-Kommission) gemacht wird.
Was sind die Anforderungen an die Studierenden, damit diese zugelassen werden? (CAS und DAS)
Gemäss Studienreglement: (gilt für beide CAS und DAS)
Art. 13 1 Es gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
a CAS ÖB: Voraussetzung für die Zulassung ist ein Hochschulabschluss sowie Berufspraxis in den Bereichen öffentliche Beschaffung oder Verkauf von Gütern und Dienstleistungen an öffentliche Organisationen.
b CAS TB: Voraussetzung für die Zulassung ist ein Hochschulabschluss sowie Berufspraxis in der Beschaffung oder im Verkauf von technologiebezogenen Gütern und Dienstleistungen.
c DAS ICTB: Voraussetzung für die Zulassung ist ein Hochschulabschluss sowie Berufspraxis im Bereich der Beschaffung.
Die Programmleitung konkretisiert diese Anforderungen.
2 Ausnahmen bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen können von der Programmleitung „sur Dossier“ genehmigt werden. Bei Personen ohne Hochschulabschluss oder Berufspraxis kann sie weitere Auflagen für die Zulassung machen, damit sichergestellt ist, dass diese den Studiengang erfolgreich absolvieren können.
3 Interessentinnen und Interessenten können für den Besuch einzelner Module zugelassen werden.
4 Über die Zulassung zu den Studiengängen entscheidet die Programmleitung auf Antrag der Studienleitung. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung.
Ist bereits bekannt, wie die Anwesenheitspflicht gestaltet ist?
Gemäss Studienreglement gilt:
Art. 16 1 Die Teilnahme an den Veranstaltungen gemäss Studienplan und das Absolvieren der Leistungskontrollen sind grundsätzlich für alle Teilnehmenden des jeweiligen Studiengangs obligatorisch. Über Ausnahmen entscheidet die Programmleitung.
2 Die Veranstaltungen eines Studiengangs müssen insgesamt mit einer Präsenzzeit von mindestens 80 % absolviert worden sein. Darüber hinausgehende Absenzen können in Absprache mit der Studienleitung auf eigene Kosten kompensiert werden.
3 Vor- und Nachbereitungsaufträge gelten als Kursbestandteile.
Welche Module können vom bisherigen CAS ICT-Beschaffungen angerechnet werden?
Gemäss Studienreglement können die Leistungen des CAS-ICT Beschaffungen wie folgt angerechnet werden:
Art. 28 Der abgeschlossene CAS ICT-Beschaffungen kann wie folgt angerechnet werden:
a.) An den CAS Öffentliche Beschaffungen: Modul «Grundlagen der öffentlichen Beschaffung».
b.) An den CAS Technologie-Beschaffungen: Module «Kommunikation und Debriefing», «ICT-Strategie und ICT-Projekte» sowie «ICT-Sourcing».
c.) An den CAS Öffentliche Beschaffungen oder den CAS Technologie-Beschaffungen: Die CAS-Abschlussarbeit.
Das CAS-Zertifikat des CAS ICT-Beschaffungen ist im Fall von Anrechnungen zurückzugeben.
Mit welchem Arbeitsaufwand ausserhalb der Präsenzzeiten ist zu rechnen?
Ein CAS-Modul entspricht 2 ECTS mit ca. 50h bis 60h Aufwand:
1. ca. 20h Lektionen Präsenzunterricht = 3 Unterrichtstage
2. ca. 20h Selbststudium von Literatur
3. ca. 20h Vorbereitung und Durchführung des Leistungsnachweis
Dies sind lediglich Richtwerte, da für 1 ECTS mit ca. 25 - 30h Arbeitsaufwand gerechnet wird.
Fragen zum CAS Öffentliche Beschaffungen
Ist die Abgabe der Reflexionsarbeit digital oder ist dies ebenfalls ein Präsenztermin?
Die Abgabe der Reflexionsarbeit ist digital.
Zu welchem Zeitpunkt wird die Diplomverleihung sein?
Gegen Ende Januar 2021
Fragen zum DAS ICT-Beschaffungen
Welche Module muss ich als Alumni noch absolvieren um das DAS zu erwerben?
Gemäss Studienreglement können die Leistungen des CAS-ICT Beschaffungen wie folgt angerechnet werden:
Art. 28 Der abgeschlossene CAS ICT-Beschaffungen kann wie folgt angerechnet werden:
a.) An den CAS Öffentliche Beschaffungen: Modul «Grundlagen der öffentlichen Beschaffung».
b.) An den CAS Technologie-Beschaffungen: Module «Kommunikation und Debriefing», «ICT-Strategie und ICT-Projekte» sowie «ICT-Sourcing».
c.) An den CAS Öffentliche Beschaffungen oder den CAS Technologie-Beschaffungen: Die CAS-Abschlussarbeit.
Das CAS-Zertifikat des CAS ICT-Beschaffungen ist im Fall von Anrechnungen zurückzugeben.
Fragen zum eidg. Fachausweis
Welche Module muss ich als Alumni noch absolvieren um den eidg. FA zu erwerben?
Alumni eines CAS ICT-Beschaffungen und somit des Zertifikats "Grundlagen des öffentlichen Beschaffungswesens" sind gemäss QSK offiziell von folgendem Modul befreit:
- Fachausweis-Modul 1: «Grundlagen der öffentlichen Beschaffung». Zur konkreten Anerkennung muss der Kandidat / die Kandidatin der QSK einen Notenausweis vorlegen, welcher eine genügende Note (>/= 4.0) belegt.
Haben Sie immer noch ungeklärte Fragen, dann schreiben Sie eine Mail an beschaffungen@iwi.unibe.ch.