Forschungsstelle Digitale Nachhaltigkeit

Schutzkonzept IT-Beschaffungskonferenz 2021

1. Informationspflicht

Die Teilnehmenden und Referierenden sind über das geltende Schutzkonzept, die Distanz- und Hygieneregeln im Vorfeld der Veranstaltung und während der Veranstaltung zu informieren.

2. Distanz halten, Limitierung der Personen, Erhebung Kontaktdaten, Hygiene

a. Es sind maximal 250 Personen mit einem gültigen Covid-Zertifikat zugelassen. Das Zertifikat wird am Eingang überprüft und nur Personen mit einem gültigen Zertifikat zugelassen. Es dürfen nur angemeldete Personen teilnehmen.

b. Es gilt eine allgemeine Maskentragpflicht in den Innenräumen (inkl. Foyer, Flur etc.). Die Referenten sind während des Auftritts davon ausgenommen, wenn sie einen Abstand von 3 Metern zu den Teilnehmenden einhalten. Draussen kann unter Einhaltung des Mindestabstands von 1.5 Meter auf die Schutzmaske verzichtet werden. In den Vortragssälen sind die Plätze so zu belegen, dass zwischen den Teilnehmern ein Platz freigehalten wird.

c. Mit Hilfe unterstützender struktureller Rahmenbedingungen soll ein gutes Verhalten aller Beteiligten gefördert werden. Der Anbieter sorgt dafür, dass Plakate, Abstände zwischen den Stühlen oder ausdrückliche Markierung der freizulassenden Sitze usw. angebracht werden.

d. Im Eingangsbereich der Gebäude stehen Händedesinfektionsmittel zur Verfügung. Auch an Kaffee-Stationen und in den Zimmern sind diese vorzufinden. Oberflächen, Treppengeländern, Getränkeautomaten, WC-Infrastruktur und Waschbecken in den Räumen und Anlagen der Universität werden regelmässig gereinigt. In den Unterrichtsräumlichkeiten wird regelmässig (stündlich) und ausgiebig gelüftet.

e. In Pausen-, Garderoben- und Verpflegungssituationen ist dafür zu sorgen, dass die Abstandsregeln in allen Aktivitäten eingehalten und Schutzmasken getragen werden. Die Kaffee-Ausgabe ist bedient und muss durch die Teilnehmenden im Sitzen oder draussen eingenommen werden. Es gilt die Sitzpflicht während jeglicher Verpflegung.

f. Für alle Personen, die an der Konferenz teilnehmen, gelten die Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG.

3. Rückverfolgung der Teilnehmenden

Es wird eine Präsenzliste aller Teilnehmenden geführt, welche beim Eingang von allen Teilnehmenden persönlich kontrolliert und unterschrieben werden muss. D

4. Änderungen

Vorbehalten bleiben Änderungen des BAG, der Universität Bern oder der kantonalen Behörde.

 

Stand: 17. August 2021